Konzept Waldschadenbewältigung

Die Bewältigung von Waldschäden beginnt bereits bei der Vorsorge. Tritt ein Ereignis ein, ist eine kurzfristige Einschätzung notwendig. Eine konsequente Organisation ermöglich schliesslich die erfolgreiche Bewältigung des Ereignisses. Nachfolgende Übersicht zeigt alle Themen dieser vier Phasen

Ebenso wird bei jedem Thema aufgezeigt, wer wann für was verantwortlich ist:
Roter Punkt = "im Lead, Aktivität zwingend"
Gelber Punkt = Situative Handlung nötig
Blauer Punkt = Information abwarten

Klicken Sie auf eines der folgenden Themen für Detailinformationen.

1. Vorsorge

Die Führungsgruppe Wald tritt bei Waldschadenereignissen zusammen. Sie arbeitet auf strategischer Ebene. Sie beurteilt, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert. Sie kann bereits vor oder während eines Ereignisses aktiv werden. Sie übernimmt bestimmte Verantwortlichkeiten im Bewältigungsprozess und kann notwendige Entscheide herbeiführen.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur




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Kantonsforstingenieur

leitet die Führungsgruppe Wald und kann sie bereits vor oder während eines Ereignisses aktivieren.

 

Gute Informationen über die Waldgebiete vereinfachen die Bewältigung von Waldschäden. Beispiele sind Anlagen von öffentlichem Interesse im Wald, Hauptabfuhrstrassen im Wald, vielbesuchte Waldeingänge sowie mögliche Holzlagerplätze.

Diese Informationen werden durch die Forstreviere aktuell gehalten und durch die Abteilung Wald, Sektion Planung im forstlichen Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich («FOMES») für den Forstdienst verfügbar gemacht.

Verantwortlich: Forstreviere



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Forstreviere

halten die entsprechenden Information zum Wald aktuell.

 
Sektion Planung, Abteilung Wald

macht die entsprechenden Informationen zum Wald im Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich (FOMES) verfügbar.

 

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


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Führungsgruppe Wald

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Kantonsforstingenieur

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Forstkreise

richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Forstreviere

richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Forstunternehmungen

richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Koordinationsstelle, Abteilung Wald

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Sektion Planung, Abteilung Wald

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Verband Zürcher Forstpersonal

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Wald Zürich

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 
Vermarktungszentrale

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

 

Schadenereignisse können die normalen Strukturen und Abläufe bei der Aufarbeitung und Vermarktung von Holz überfordern. Dies wirkt sich negativ auf die Forstschutzsituation (mangelhafte Abfuhr aus dem Wald) wie auch auf Holzabsatz und -preise aus (Überangebot, Qualitätsminderung). Im Kanton Zürich haben die Akteurinnen der Wald- und Holzwirtschaft gemeinsame Strukturen und Abläufe zur Schadholzverwertung erarbeitet.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald 

Strukturen Schadholzverwertung  |   Abläufe Schadholzverwertung


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Führungsgruppe Wald

hält die Strukturen und Abläufe zur Bewältigung ausserordentlicher Waldschadenereignisse aktuell.

 

Stossen die Transport- und Holzverarbeitungskapazitäten für das anfallende Schadholz nach einem Ereignis an ihre Grenzen, es sind Zwischenlager erforderlich. Kritisch sind dabei Insekten- und Pilzbefall (Qualitäts- und Wertverlust). Das Holzlagerungskonzept zeigt erfolgversprechende Holzlagerungsmethoden auf. Mögliche Nasslagerplätze wurden evaluiert und in die regionalen Richtpläne aufgenommen (vgl. Übersicht Nasslagerplätze). Trockenlagerplätze wurden pro Forstrevier erfasst und sind in Fomes unter dem Reiter Ereignisvorsorge dokumentiert.


Verantwortlich: Kantonsforstingenieur



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Kantonsforstingenieur

ist besorgt, dass das Holzlagerungskonzept aktuell gehalten wird.

 

Die Bewältigung von Waldschäden erfordert ein Commitment auf politischer Ebene. Die politischen Akteure werden periodisch über die Vorsorge und im Ereignisfall über die aktuelle Situation orientiert.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


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Kantonsforstingenieur

hält das politische Commitment zur Bewältigung von Waldschäden aktuell.

 

Schadereignisse und deren Bewältigung erzeugen grosse öffentliche Aufmerksamkeit. Die interne und externe Kommunikation erfolgt gemäss vorbereiteten Informationsgrundsätzen.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald




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Führungsgruppe Wald

sorgt im Ereignisfall für eine koordinierte Information gemäss den entsprechenden Informationsgrundsätzen.

 

2. Einschätzung

Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald


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Führungsgruppe Wald

diskutiert die Notwendigkeit einer Soforterhebung.

 
Kantonsforstingenieur

ordnet gegebenenfalls eine Soforterhebung durch die Forstreviere an. Die Anordnung erfolgt per Mail, die Rückmeldung per elektronischem Formular.
Mailvorlage , Outlook Mailvorlage  |   Soforterhebungsformular 

informiert seine vorgesetzten Stellen über das Vorgehen.



 
Forstkreise

werden vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert

 
Amt für Landschaft und Natur

wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert

 
Baudirektion

wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert

 
Kantonale Führungsorganisation

wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert.

 
Forstreviere

werden vom Kantonsforstingenieur über eine allfällige Soforterhebung informiert und führen diese fristgerecht aus.  Bei freigeschaltetem Formular kann das Forstrevier auch ohne Aufforderung eine entsprechende Rückmeldung aus dem Revier machen.

 

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald


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Führungsgruppe Wald

schätzt ein, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht. Die Kommunikation der Ergebnisse erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. 


 
Kantonsforstingenieur

informiert über die Faktenlage und darüber, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

KEINE ausserordentlichen Massnahmen erforderlich:

sendet Mail an Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Forstkreise, Forstreviere, Wald Zürich, Zürich Holz AG.

Mailvorlage , Outlook Mailvorlage


sendet Mail mit Faktenvorlage an Medienstelle Baudirektion.

Faktenvorlage


Ausserordentliche Massnahmen erforderlich:

sendet Mail an Kantonale Führungsorganisation, Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Forstkreise, Forstreviere, Gemeindeverwaltungen, Wald Zürich, Zürich Holz AG, Verband Zürcher Forstpersonal.

Mailvorlage , Outlook Mailvorlage


sendet Mail an Medienstelle Baudirektion.

Faktenvorlage


 
Forstkreise

werden vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

 
Amt für Landschaft und Natur

wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

 
Baudirektion

wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

 
Forstreviere

werden vom Kantonsforstingenieur über das weitere Vorgehen informiert.

 
Gemeindeverwaltungen

werden vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

 
Sektion Planung, Abteilung Wald

wertet die Soforterhebung aus und erstellt Übersichten über das Schadenausmass nach Forstrevieren, Forstkreisen und Kanton zu Handen des Kantonsforstingenieurs.


 
Verband Zürcher Forstpersonal

wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

 

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald


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Führungsgruppe Wald

diskutiert und veranlasst die Einberufung einer Waldschaden-Startsitzung.


 
Kantonsforstingenieur

lädt zeitnah zum grossen Schadereignis zu einer Waldschaden-Startsitzung. Eingeladen sind: Baudirektion, Kantonsratsgruppe Wald, Amt für Landschaft und Natur, Sturm-Koordinationszentrale, Forstkreise, Forstreviere, Vertreter von Wald ZH, Verband Zürcher Forstpersonal, Zürich Holz AG, Forstunternehmungen, ev. Kantonale Führungsorganisation.

 
Forstkreise

werden vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 
Amt für Landschaft und Natur

wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen

 
Baudirektion

wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 
Forstreviere

werden von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 
Forstunternehmungen

werden vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 
Kantonsratsgruppe Wald

wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 
Koordinationsstelle, Abteilung Wald

wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 
Verband Zürcher Forstpersonal

wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 
Wald Zürich

wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 
Vermarktungszentrale

wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

 

3. Organisation

Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


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Kantonsforstingenieur

fordert die Forstreviere auf, wichtige Verkehrswege und Anlagen von öffentlichem Interesse (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) prioritär freizulegen und weist auf mögliche Schäden hin. Wichtige Orte im Revier sollen kontrolliert und potenzielle Gefahren durch geschädigte Bäume beseitigt werden. Die Freilegung von Erholungsinfrastrukturen ist nicht prioritär. Nötigenfalls ist die Erholungsnutzung gebietsweise einzuschränken (Signalisation an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).

 
Amt für Landschaft und Natur

wird von der Kantonsforstingenieurin informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.


 
Baudirektion

wird vom Kantonsforstingenieur informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.


 
Forstreviere

werden vom Kantonsforstingenieur angehalten, wichtige Verkehrswege und Anlagen von öffentlichem Interesse (siehe 1.02 Information Waldgebiete) freizulegen. Solche Orte sollen kontrolliert und potenzielle Gefahren durch geschädigte Bäume beseitigt werden. Nötigenfalls ist die Erholungsnutzung gebietsweise einzuschränken (Signalisation an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Information Waldgebiete).

 
Gemeindeverwaltungen

werden vom Kantonsforstingenieur informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.


 

Ein Waldschadenereignis ist augenfällig und die Öffentlichkeit will darüber informiert sein. Deshalb ist wichtig, dass die Medien kurz nach dem Ereignis erste Informationen von allgemeinem Interesse erhalten (siehe Informationsgrundsätze).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


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Medienstelle Baudirektion

verfasst aus den Fakten der Abteilung Wald kurz nach dem Schadenereignis eine Medieninformation und während der Schadensbewältigung periodische Medienmitteilungen und stellt diese den Medien zu. Sie erteilt den Medien Auskunft.

 
Kantonsforstingenieur

veranlasst, dass der Medienstelle Baudirektion Fakten zum Ereignis und periodisch Fakten zur Schadensbewältigung zugestellt werden. Die Medienstelle Baudirektion beliefert die Medien mit auf Fakten der Abteilung Wald basierenden Texten.

 

Die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald –  werden zeitnah über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, getroffene Massnahmen sowie allenfalls erforderliche öffentliche Finanzmittel. Damit soll die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


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Kantonsforstingenieur

orientiert die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald –  zeitnah über das Ereignis. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.


 
Baudirektion

wird vom Kantonsforstingenieur über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.

 
Kantonsratsgruppe Wald

wird von der Kantonsforstingenieurin über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.

 

Die Waldeigentümer/innen werden durch die Forstreviere baldmöglichst via Infoschreiben und/oder -veranstaltungen über die Schäden, deren Bewältigung und Unterstützungsmassnahmen orientiert. Damit wird überstürzten und/oder gefährlichen Aufräumaktivitäten sowie einer unkoordinierten Holzvermarktung entgegengewirkt.

Verantwortlich: Forstreviere


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Forstreviere

orientieren die Waldeigentümerinnen des Forstreviers über Schadenschätzung, Behebungsvision, -strategie und -unterstützung. Dazu steht eine Versandvorlage der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald zur Verfügung. Mailvorlage

können die Waldeigentümer des Forstreviers zu einer Informationsveranstaltung einladen. Mailvorlage

 
Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald

stellt den Forstrevieren ein Muster-Informationsschreiben an die Waldeigentümer/innen zur Verfügung und hält dieses aktuell.
Mailvorlage

 

Kleine Parzellen im Privatwald können die Schadensbewältigung stark erschweren. Private Eigentümer/innen können eingeladen werden, im Schadenfall gewisse Kompetenzen an das Forstrevier abzutreten. Insbesondere sind dies Holzereiarbeiten (sichere, effziente Aufarbeitung) und die Vermarktung von Sturmholz (Koordination). Die Forstreviere orientieren die Waldeigentümerinnen über entsprechende Angebote.

Verantwortlich: Forstreviere


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Forstreviere

informieren die Waldeigentümerinnen über Rollen / Aufgaben bei den Bewältigungsmassnahmen (Checkliste Privatwald)

erledigen organisatorische Vorarbeiten (Mailvorlage Information Waldeigentümer)

orientieren Waldeigentümer/innen über die Möglichkeiten der Abtretung von Kompetenzen zugunsten einer koordinierte Schadensbewältigung (Auftragsvergabe) 


Checkliste Privatwald   |   Vorlage Information Waldeigentümer   |   Vorlage Auftragsvergabe

 

Ausgehend von definierten Beitragstatbeständen und dem Schadenausmass lassen sich die ungefähr erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen. Es müssen entsprechende Finanzanträge gestellt werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur



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Kantonsforstingenieur

lässt die erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen und stellt beim Amt für Landschaft und Natur die entsprechenden Finanzanträge.

 
Amt für Landschaft und Natur

bearbeitet die Finanzanträge der Abteilung Wald, welche zur Behebung der Waldschäden erforderlich sind, entsprechend der notwendigen Finanzkompetenzen, weiter.


 

Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur



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Kantonsforstingenieur

setzt Koordinationsstelle ein.

orientiert das Amt für Landschaft und Natur sowie den Forstdienst über den Start der Koordinationsstelle. 

 
Forstkreise

werden von der Kantonsforstingenieurin orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.

 
Amt für Landschaft und Natur

wird vom Kantonsforstingenieur orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.

 
Forstreviere

werden vom Kantonsforstingenieur orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.


 

Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald


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Forstkreise

werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten |   Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten  

 
Forstreviere

werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten   |   Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten  

 
Forstunternehmungen

werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden. 
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten   |   Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten

 
Koordinationsstelle, Abteilung Wald

orientiert die Forstreviere und Forstkreise sowie die Forstunternehmungen in den Kantonen ZH, AG, SH, TG, SG, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten   |   Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten  

 

Die Vermarktungszentrale erhebt periodisch Daten über Mengen, Holzsortimente, Stand der Aufrüstung bzw. Vermarktung des Schadholzes.

Schadholzmonitoring


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald


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Führungsgruppe Wald

wird von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.

 
Forstkreise

werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.

 
Forstreviere

werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald periodisch aufgefordert, aktuelle Schadholzmeldungen einzureichen (Schadholzmonitoring).

werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.

 
Koordinationsstelle, Abteilung Wald

fordert bei den Forstrevieren in definierten, kurzen Intervallen aktuelle Meldungen ein (Schadholzmonitoring).

plausibilisiert die eingegangenen Meldungen, verdichtet die Resultate zu Forstkreis- und Kantonsdaten und kommuniziert sie Forstrevieren, Forstkreisen, Führungsgruppe Wald, Wald Zürich, Zürich Holz AG und Geschäftsstelle Forstunternehmer.

 
Wald Zürich

wird von der Koordinationsstelle über die verdichteten Resultate der jeweiligen Meldung orientiert.

 
Zürich Holz AG

wird von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.

 

Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.

Verantwortlich: Vermarktungszentrale


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Forstreviere

werden von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient, wenn sie ihr Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.

 
Forstunternehmungen

werden von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient, wenn sie ihr Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.

 
Wald Zürich

wird von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient.

 
Vermarktungszentrale

definiert die Sortimente für Schadholz, das über die Vermarktungszentrale abgesetzt wird. 

stellt die aktuelle Sortimentsliste allen Forstrevieren, Forstunternehmungen und Holzhandlungen zu, die das Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.

 

Die von der Zürich Holz AG betreute Vermarktungszentrale vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen die von der Koordinationsstelle gemeldeten Schadholz-Übermengen.

Verantwortlich: Vermarktungszentrale


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Führungsgruppe Wald

wird von der Vermarktungszentrale periodisch über die vermittelten Holzmengen und -sortimente orientiert.

 
Vermarktungszentrale

vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen das bei der Vermarktungszentrale gemeldete Holz am Markt.

orientiert die Führungsgruppe Wald periodisch über die via Vermarktungszentrale vermittelten Holzmengen und -sortimente.

 

Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw.  Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)

Verantwortlich: Vermarktungszentrale


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Führungsgruppe Wald

wird von der Vermarktungszentrale über neue Nasslager und über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern orientiert.

 
Kantonsforstingenieur

leitet auf Antrag der Vermarktungszentrale die notwendigen Bewilligungsverfahren für den Betrieb von Nasslagern ein bzw. sorgt für allfällige Absprachen.

 
Forstreviere

werden von der Vermarktungszentrale über neue Nasslager und über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern orientiert.

 
Vermarktungszentrale

beantragt beim Kantonsforstingenieur, Nasslager in Betrieb zu nehmen.

nimmt nach Vorliegen der notwendigen Bewilligungen bzw. Zustimmungen die erforderlichen Nasslager in Betrieb.

ist verantwortlich für Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung der Nasslager.

vermittelt sämtliches nassgelagertes Holz.

teilt der Führungsgruppe Wald und den Forstbetrieben die Inbetriebnahme neuer Nasslager mit und  orientiert über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern.

 

Grosse Schadenereignisse erfordern immer den Einsatz von Forstunternehmungen. 
Verzeichnis Forstunternehmungen   |   Vorlagen Musterverträge

Verantwortlich: Forstunternehmungen halten die Liste der Forstunternehmer aktuell und überprüft sie im Schadenfall



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Verband Zürcher Forstpersonal

hält die Liste der Forstunternehmer aus den Kantonen ZH, AG, SH, TG, SG aktuell und überprüft sie im Schadenfall.

hält die Vorlagen für Arbeitsverträge und Übernahmeverträge aktuell.

 

Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.

Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal

Merkblatt Suva  I  Kursprogramm Kanton Zürich  I  Kursprogramm WaldSchweiz


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Forstreviere

werden durch die Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die Sicherheitskurse orientiert und geben diese Informationen an die Waldeigentümer weiter.

 
Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald

organisiert in Zusammenarbeit mit dem Verband Zürcher Forstpersonal möglichst bald nach einem Sturmereignis Sicherheitskurse.

Ausschreibung Sturmholzkurs   |   Anmeldeformular Sturmholzkurs   |   Vorlage Teilnehmerliste Sturmholzkurs   |   Aufgebot Sturmholzkurs , Outlook Mailvorlage


teilt den Forstrevieren und Wald Zürich die organisierten Sicherheitskurse mit.

 
Verband Zürcher Forstpersonal

organisiert in Zusammenarbeit mit der Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald möglichst bald nach einem Sturmereignis Sicherheitskurse.

Ausschreibung Sturmholzkurs   |   Anmeldeformular Sturmholzkurs   |   Vorlage Teilnehmerliste Sturmholzkurs   |   Aufgebot Sturmholzkurs , Outlook Mailvorlage


führt die Sicherheitskurse durch.

 
Wald Zürich

wird von der Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die organisierten Sicherheitskurse orientiert.

wird durch die Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die Sicherheitskurse orientiert und gibt diese Informationen an die Verbandsmitglieder weiter.


 

Im Nachgang zu Holzhauerei-Facharbeiten können Arbeiten anfallen, die von Armee- und Zivilschutzangehörigen sowie Asylbewerbenden ausgeführt werden können. Es soll bei entsprechenden Organisationen im Bedarfsfall um Hilfeleistungen ersucht werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur (bei Bund), Forstreviere (bei Gemeinden)


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Kantonsforstingenieur

stellt die von der Abteilung Wald gebündelten Gesuche um Armeeeinsätze. Anlaufstelle bei der Schweizer Armee: Kommando Territorialdivision 4, St. Gallen.

 
Forstreviere

ersuchen in ihren Gemeinden um Hilfeleistungen von Zivilschutz, Freiwillige etc.

organisieren und überwachen Einsätze von Zivilschutz-, Armeeangehörigen oder Freiwillige. Geeignete Arbeiten sind zum Beispiel die Räumung von Wiesen und Wegen, Schlagräumung und später auch Pflanzungen und Schutz gegen Wildverbiss.

teilen der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald mit, wenn sie um Armeeeinsätze ersuchen. Das Gesuch muss mindestens Art und Umfang der Arbeiten, die Anzahl gewünschter Arbeitskräfte sowie Zeitpunkt und Dauer des Einsatzes enthalten.

 

Die Arbeitsbelastung der Forstreviere ist nach einem grossen Sturmereignis generell hoch. Stark betroffene Förster/innen sind aufgerufen, bei Bedarf um Entlastung nachzusuchen, z.b. durch weniger betroffene Kolleg/innen.  Es wird eine Arbeitsbörse betrieben: Umfrage Bedarf/Angebot Arbeitskapazitäten

Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal


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Forstreviere

Förster füllen Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten aus. 

 

4. Bewältigung

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure



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Führungsgruppe Wald

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 
Kantonsforstingenieur

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase 3.

 
Forstkreise

halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 
Forstreviere

halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 
Forstunternehmungen

halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 
Gemeindeverwaltungen

halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 
Koordinationsstelle, Abteilung Wald

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 
Verband Zürcher Forstpersonal

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 
Wald Zürich

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 
Vermarktungszentrale

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

 

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


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Führungsgruppe Wald

wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

 
Kantonsforstingenieur

beauftragt alle Forstreviere, die Flächenschäden gemäss Vorgabe aufzunehmen.

 
Forstkreise

werden von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

 
Forstreviere

werden von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

 
Koordinationsstelle, Abteilung Wald

wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

 
Sektion Planung, Abteilung Wald

gibt das Verfahren für die Erfassung der Schadflächen (Grösse, Erfassungstool etc.) für die Forstreviere vor.

bearbeitet die von den Forstrevieren eingegangenen Meldungen und stellt die konsolidierten Daten den Akteuren (Führungsgruppe Wald, Forstkreise, Forstreviere, Leitung Koordinationsstelle, Wald Zürich) zur Verfügung.

 
Wald Zürich

wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

 
Vermarktungszentrale

wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

 

Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.

Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt WaldwiederherstellungRichtlinien Abteilung Wald).

Verantwortlich: Forstkreise


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Führungsgruppe Wald

wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

 
Kantonsforstingenieur

wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

 
Forstkreise

tragen die Revierdaten des Forstkreises zusammen, verdichten diese zu Forstkreisdaten und melden sie der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald.

 

werden von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

 
Forstreviere

planen in Absprache mit den zuständigen Forstkreisen die Waldwiederherstellung auf Flächenschäden.

 

werden von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

 
Sektion Planung, Abteilung Wald

wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

 
Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald

erstellt aus den Revierdaten Kantonsübersichten und kommuniziert diese an Kantonsforstingenieur, Führungsgruppe Wald, Forstkreise, Forstreviere, Sektion Planung, Abteilung Wald und Wald Zürich.

 
Wald Zürich

wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

 

Die Bewältigung eines ausserordentlichen Schadenereignisses dauert längere Zeit. Die Öffentlichkeit will über wahrnehmbare Veränderungen und Arbeitsfortschritte orientiert sein. Informationen, welche den gesamten Kanton betreffen, erfolgen stets über die Medienstelle Baudirektion. Lokale Informationen sollen durch die zuständigen Stellen abgegeben werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


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Medienstelle Baudirektion

verfasst aus den Fakten der Abteilung Wald während der Schadensbewältigung periodische Medienmitteilungen, stellt diese den Medien zu und beantwortet Anfragen. 

 
Kantonsforstingenieur

ist zuständig, dass der Medienstelle Baudirektion periodisch Fakten zur Schadensbewältigung zugestellt werden. Diese beliefert die Medien mit selbst verfassten, auf den Fakten der Abteilung Wald basierenden Texten und beantwortet Medienanfragen.

 

Eine mediale Würdigung eines grossen Ereignisses kann nach einem Jahr erfolgen. Dabei können verschiedene Formen gewählt werden, wie Medienmitteilungen oder Medienveranstaltungen im Wald.

Verantwortlich: Medienstelle Baudirektion 



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Medienstelle Baudirektion

konzipiert und organisiert eine Medienorientierung in Zusammenarbeit mit dem kantonalen und kommunalen Forstdienst. Die Bilanz zeigt auf, welche Aussagen und Themen dafür geeignet sind.

 

Ein grosses Ereignis findet vielseitiges mediales Echo. Eine Dokumentation der Pressearbeit ist für die Nachbereitung des Ereignisses und als Zeitzeuge wertvoll.

Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren



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Forstreviere

dokumentieren in Zusammenarbeit mit der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald die Pressearbeit.

 
Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald

 dokumentiert in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren die Pressearbeit.

 

Das ausserordentliche Schadenereignis hat den Wald und sein Umfeld stark beeinträchtigt. Deshalb wird nach der Ereignisbewältigung ein Debriefing durchgeführt.

Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald



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Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald

legt die Themen fest, die sich für das Debriefing, die Bilanzierung und die Nachbereitung der Schadensbewältigung eignen.
Debriefing