Die Bewältigung von Waldschäden beginnt bereits bei der Vorsorge. Tritt ein Ereignis ein, ist eine kurzfristige Einschätzung notwendig. Eine konsequente Organisation ermöglich schliesslich die erfolgreiche Bewältigung des Ereignisses. Nachfolgende Übersicht zeigt alle Themen dieser vier Phasen.
Ebenso wird bei jedem Thema aufgezeigt, wer wann für was verantwortlich ist:
Roter Punkt = "im Lead, Aktivität zwingend"
Gelber Punkt = Situative Handlung nötig
Blauer Punkt = Information abwarten
1.01 Führungsgruppe Wald |
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Die Führungsgruppe Wald tritt bei Waldschadenereignissen zusammen. Sie arbeitet auf strategischer Ebene. Sie beurteilt, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert. Sie kann bereits vor oder während eines Ereignisses aktiv werden. Sie übernimmt bestimmte Verantwortlichkeiten im Bewältigungsprozess und kann notwendige Entscheide herbeiführen. Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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Handlung situativ
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1.02 Wichtige Informationen zum Wald |
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Gute Informationen über die Waldgebiete vereinfachen die Bewältigung von Waldschäden. Beispiele sind Anlagen von öffentlichem Interesse im Wald, Hauptabfuhrstrassen im Wald, vielbesuchte Waldeingänge sowie mögliche Holzlagerplätze. Diese Informationen werden durch die Forstreviere aktuell gehalten und durch die Abteilung Wald, Sektion Planung im forstlichen Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich («FOMES») für den Forstdienst verfügbar gemacht. Verantwortlich: Forstreviere
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1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung |
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Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten: 1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten: 1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
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1.04 Aufarbeitung und Vermarktung Schadholz |
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Schadenereignisse können die normalen Strukturen und Abläufe bei der Aufarbeitung und Vermarktung von Holz überfordern. Dies wirkt sich negativ auf die Forstschutzsituation (mangelhafte Abfuhr aus dem Wald) wie auch auf Holzabsatz und -preise aus (Überangebot, Qualitätsminderung). Im Kanton Zürich haben die Akteurinnen der Wald- und Holzwirtschaft gemeinsame Strukturen und Abläufe zur Schadholzverwertung erarbeitet. Verantwortlich: Führungsgruppe Wald Strukturen Schadholzverwertung | Abläufe Schadholzverwertung
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1.05 Schadholzlagerung |
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Stossen die Transport- und Holzverarbeitungskapazitäten für das anfallende Schadholz nach einem Ereignis an ihre Grenzen, es sind Zwischenlager erforderlich. Kritisch sind dabei Insekten- und Pilzbefall (Qualitäts- und Wertverlust). Das Holzlagerungskonzept zeigt erfolgversprechende Holzlagerungsmethoden auf. Mögliche Nasslagerplätze wurden evaluiert und in die regionalen Richtpläne aufgenommen (vgl. Übersicht Nasslagerplätze). Trockenlagerplätze wurden pro Forstrevier erfasst und sind in Fomes unter dem Reiter Ereignisvorsorge dokumentiert. Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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1.06 Politik |
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Die Bewältigung von Waldschäden erfordert ein Commitment auf politischer Ebene. Die politischen Akteure werden periodisch über die Vorsorge und im Ereignisfall über die aktuelle Situation orientiert. Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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1.07 Informationsgrundsätze |
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Schadereignisse und deren Bewältigung erzeugen grosse öffentliche Aufmerksamkeit. Die interne und externe Kommunikation erfolgt gemäss vorbereiteten Informationsgrundsätzen. Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
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2.01 Soforterhebung |
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Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere. Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
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2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen |
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Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich. Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
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2.03 Waldschaden-Startsitzung |
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Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc. Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
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3.01 Öffentliche Sicherheit |
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Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald). Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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3.02 Medienorientierung |
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Ein Waldschadenereignis ist augenfällig und die Öffentlichkeit will darüber informiert sein. Deshalb ist wichtig, dass die Medien kurz nach dem Ereignis erste Informationen von allgemeinem Interesse erhalten (siehe Informationsgrundsätze). Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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3.03 Orientierung Politik |
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Die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald – werden zeitnah über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, getroffene Massnahmen sowie allenfalls erforderliche öffentliche Finanzmittel. Damit soll die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden. Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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3.04 Orientierung Waldeigentümerschaft |
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Die Waldeigentümer/innen werden durch die Forstreviere baldmöglichst via Infoschreiben und/oder -veranstaltungen über die Schäden, deren Bewältigung und Unterstützungsmassnahmen orientiert. Damit wird überstürzten und/oder gefährlichen Aufräumaktivitäten sowie einer unkoordinierten Holzvermarktung entgegengewirkt. Verantwortlich: Forstreviere
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3.05 Kleinprivatwald |
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Kleine Parzellen im Privatwald können die Schadensbewältigung stark erschweren. Private Eigentümer/innen können eingeladen werden, im Schadenfall gewisse Kompetenzen an das Forstrevier abzutreten. Insbesondere sind dies Holzereiarbeiten (sichere, effziente Aufarbeitung) und die Vermarktung von Sturmholz (Koordination). Die Forstreviere orientieren die Waldeigentümerinnen über entsprechende Angebote. Verantwortlich: Forstreviere
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3.06 Finanzen |
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Ausgehend von definierten Beitragstatbeständen und dem Schadenausmass lassen sich die ungefähr erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen. Es müssen entsprechende Finanzanträge gestellt werden. Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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3.07 Koordinationsstelle |
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Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung) Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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3.08 Arbeitsbörse |
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Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.
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3.09 Schadholzmonitoring |
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Die Vermarktungszentrale erhebt periodisch Daten über Mengen, Holzsortimente, Stand der Aufrüstung bzw. Vermarktung des Schadholzes.
Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald
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3.10 Vermarktungszentrale: Sortimente |
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Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen. Verantwortlich: Vermarktungszentrale
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3.11 Vermarktungszentrale: Holzvermittlung |
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Die von der Zürich Holz AG betreute Vermarktungszentrale vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen die von der Koordinationsstelle gemeldeten Schadholz-Übermengen. Verantwortlich: Vermarktungszentrale
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3.12 Vermarktungszentrale: Nasslager |
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Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw. Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern) Verantwortlich: Vermarktungszentrale
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3.13 Forstunternehmungen und Vertragsvorlagen |
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Grosse Schadenereignisse erfordern immer den Einsatz von Forstunternehmungen. Verantwortlich: Forstunternehmungen halten die Liste der Forstunternehmer aktuell und überprüft sie im Schadenfall
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3.14 Kurse Arbeitssicherheit |
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Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden. Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal Merkblatt Suva I Kursprogramm Kanton Zürich I Kursprogramm WaldSchweiz
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3.15 Zivilschutz, Armee, Freiwillige, Arbeitsprogramme |
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Im Nachgang zu Holzhauerei-Facharbeiten können Arbeiten anfallen, die von Armee- und Zivilschutzangehörigen sowie Asylbewerbenden ausgeführt werden können. Es soll bei entsprechenden Organisationen im Bedarfsfall um Hilfeleistungen ersucht werden. Verantwortlich: Kantonsforstingenieur (bei Bund), Forstreviere (bei Gemeinden)
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3.16 Försterentlastung |
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Die Arbeitsbelastung der Forstreviere ist nach einem grossen Sturmereignis generell hoch. Stark betroffene Förster/innen sind aufgerufen, bei Bedarf um Entlastung nachzusuchen, z.b. durch weniger betroffene Kolleg/innen. Es wird eine Arbeitsbörse betrieben: Umfrage Bedarf/Angebot Arbeitskapazitäten Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal
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4.01 Grundsätze der Schadenbehebung |
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Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden. Verantwortlich: alle Akteure
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4.02 Erfassung Schadflächen |
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Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14) Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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4.03 Wiederherstellung Flächenschäden |
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Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden. Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt Waldwiederherstellung; Richtlinien Abteilung Wald). Verantwortlich: Forstkreise
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4.04 Periodische Medienorientierung |
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Die Bewältigung eines ausserordentlichen Schadenereignisses dauert längere Zeit. Die Öffentlichkeit will über wahrnehmbare Veränderungen und Arbeitsfortschritte orientiert sein. Informationen, welche den gesamten Kanton betreffen, erfolgen stets über die Medienstelle Baudirektion. Lokale Informationen sollen durch die zuständigen Stellen abgegeben werden. Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
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4.05 Medienveranstaltung «1 Jahr danach» |
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Eine mediale Würdigung eines grossen Ereignisses kann nach einem Jahr erfolgen. Dabei können verschiedene Formen gewählt werden, wie Medienmitteilungen oder Medienveranstaltungen im Wald. Verantwortlich: Medienstelle Baudirektion
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4.06 Dokumentation Pressearbeit |
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Ein grosses Ereignis findet vielseitiges mediales Echo. Eine Dokumentation der Pressearbeit ist für die Nachbereitung des Ereignisses und als Zeitzeuge wertvoll. Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren
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4.07 Debriefing |
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Das ausserordentliche Schadenereignis hat den Wald und sein Umfeld stark beeinträchtigt. Deshalb wird nach der Ereignisbewältigung ein Debriefing durchgeführt. Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald
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