Akteure und ihre Aufgaben

Als Akteur (beteiligter Verantwortlicher) können Sie hier aus dem gesamten Ablauf die Schritte herausfiltern, die Sie betreffen. Wählen Sie dazu Ihre Rolle, um mehr zu erfahren. 

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Waldschaden Portal Kanton Zürich




Aufgaben für Kantonsforstingenieur



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.01 Führungsgruppe Wald

Aufgaben:

leitet die Führungsgruppe Wald und kann sie bereits vor oder während eines Ereignisses aktivieren.

Information:

Die Führungsgruppe Wald tritt bei Waldschadenereignissen zusammen. Sie arbeitet auf strategischer Ebene. Sie beurteilt, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert. Sie kann bereits vor oder während eines Ereignisses aktiv werden. Sie übernimmt bestimmte Verantwortlichkeiten im Bewältigungsprozess und kann notwendige Entscheide herbeiführen.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur



  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

  1.05 Schadholzlagerung

Aufgaben:

ist besorgt, dass das Holzlagerungskonzept aktuell gehalten wird.

Information:

Stossen die Transport- und Holzverarbeitungskapazitäten für das anfallende Schadholz nach einem Ereignis an ihre Grenzen, es sind Zwischenlager erforderlich. Kritisch sind dabei Insekten- und Pilzbefall (Qualitäts- und Wertverlust). Das Holzlagerungskonzept zeigt erfolgversprechende Holzlagerungsmethoden auf. Mögliche Nasslagerplätze wurden evaluiert und in die regionalen Richtpläne aufgenommen (vgl. Übersicht Nasslagerplätze). Trockenlagerplätze wurden pro Forstrevier erfasst und sind in Fomes unter dem Reiter Ereignisvorsorge dokumentiert.


Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


  1.06 Politik

Aufgaben:

hält das politische Commitment zur Bewältigung von Waldschäden aktuell.

Information:

Die Bewältigung von Waldschäden erfordert ein Commitment auf politischer Ebene. Die politischen Akteure werden periodisch über die Vorsorge und im Ereignisfall über die aktuelle Situation orientiert.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

2. Einschätzung

  2.01 Soforterhebung

Aufgaben:

ordnet gegebenenfalls eine Soforterhebung durch die Forstreviere an. Die Anordnung erfolgt per Mail, die Rückmeldung per elektronischem Formular.
Mailvorlage , Outlook Mailvorlage  |   Soforterhebungsformular 

informiert seine vorgesetzten Stellen über das Vorgehen.



Information:

Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

informiert über die Faktenlage und darüber, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

KEINE ausserordentlichen Massnahmen erforderlich:

sendet Mail an Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Forstkreise, Forstreviere, Wald Zürich, Zürich Holz AG.

Mailvorlage , Outlook Mailvorlage


sendet Mail mit Faktenvorlage an Medienstelle Baudirektion.

Faktenvorlage


Ausserordentliche Massnahmen erforderlich:

sendet Mail an Kantonale Führungsorganisation, Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Forstkreise, Forstreviere, Gemeindeverwaltungen, Wald Zürich, Zürich Holz AG, Verband Zürcher Forstpersonal.

Mailvorlage , Outlook Mailvorlage


sendet Mail an Medienstelle Baudirektion.

Faktenvorlage


Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

lädt zeitnah zum grossen Schadereignis zu einer Waldschaden-Startsitzung. Eingeladen sind: Baudirektion, Kantonsratsgruppe Wald, Amt für Landschaft und Natur, Sturm-Koordinationszentrale, Forstkreise, Forstreviere, Vertreter von Wald ZH, Verband Zürcher Forstpersonal, Zürich Holz AG, Forstunternehmungen, ev. Kantonale Führungsorganisation.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.01 Öffentliche Sicherheit

Aufgaben:

fordert die Forstreviere auf, wichtige Verkehrswege und Anlagen von öffentlichem Interesse (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) prioritär freizulegen und weist auf mögliche Schäden hin. Wichtige Orte im Revier sollen kontrolliert und potenzielle Gefahren durch geschädigte Bäume beseitigt werden. Die Freilegung von Erholungsinfrastrukturen ist nicht prioritär. Nötigenfalls ist die Erholungsnutzung gebietsweise einzuschränken (Signalisation an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).

Information:

Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  3.02 Medienorientierung

Aufgaben:

veranlasst, dass der Medienstelle Baudirektion Fakten zum Ereignis und periodisch Fakten zur Schadensbewältigung zugestellt werden. Die Medienstelle Baudirektion beliefert die Medien mit auf Fakten der Abteilung Wald basierenden Texten.

Information:

Ein Waldschadenereignis ist augenfällig und die Öffentlichkeit will darüber informiert sein. Deshalb ist wichtig, dass die Medien kurz nach dem Ereignis erste Informationen von allgemeinem Interesse erhalten (siehe Informationsgrundsätze).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  3.03 Orientierung Politik

Aufgaben:

orientiert die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald –  zeitnah über das Ereignis. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.


Information:

Die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald –  werden zeitnah über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, getroffene Massnahmen sowie allenfalls erforderliche öffentliche Finanzmittel. Damit soll die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  3.06 Finanzen

Aufgaben:

lässt die erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen und stellt beim Amt für Landschaft und Natur die entsprechenden Finanzanträge.

Information:

Ausgehend von definierten Beitragstatbeständen und dem Schadenausmass lassen sich die ungefähr erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen. Es müssen entsprechende Finanzanträge gestellt werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


  3.07 Koordinationsstelle

Aufgaben:

setzt Koordinationsstelle ein.

orientiert das Amt für Landschaft und Natur sowie den Forstdienst über den Start der Koordinationsstelle. 

Information:

Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


  3.12 Vermarktungszentrale: Nasslager

Aufgaben:

leitet auf Antrag der Vermarktungszentrale die notwendigen Bewilligungsverfahren für den Betrieb von Nasslagern ein bzw. sorgt für allfällige Absprachen.

Information:

Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw.  Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

  3.15 Zivilschutz, Armee, Freiwillige, Arbeitsprogramme

Aufgaben:

stellt die von der Abteilung Wald gebündelten Gesuche um Armeeeinsätze. Anlaufstelle bei der Schweizer Armee: Kommando Territorialdivision 4, St. Gallen.

Information:

Im Nachgang zu Holzhauerei-Facharbeiten können Arbeiten anfallen, die von Armee- und Zivilschutzangehörigen sowie Asylbewerbenden ausgeführt werden können. Es soll bei entsprechenden Organisationen im Bedarfsfall um Hilfeleistungen ersucht werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur (bei Bund), Forstreviere (bei Gemeinden)

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase 3.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure


  4.02 Erfassung Schadflächen

Aufgaben:

beauftragt alle Forstreviere, die Flächenschäden gemäss Vorgabe aufzunehmen.

Information:

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  4.03 Wiederherstellung Flächenschäden

Aufgaben:

wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

Information:

Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.

Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt WaldwiederherstellungRichtlinien Abteilung Wald).

Verantwortlich: Forstkreise

  4.04 Periodische Medienorientierung

Aufgaben:

ist zuständig, dass der Medienstelle Baudirektion periodisch Fakten zur Schadensbewältigung zugestellt werden. Diese beliefert die Medien mit selbst verfassten, auf den Fakten der Abteilung Wald basierenden Texten und beantwortet Medienanfragen.

Information:

Die Bewältigung eines ausserordentlichen Schadenereignisses dauert längere Zeit. Die Öffentlichkeit will über wahrnehmbare Veränderungen und Arbeitsfortschritte orientiert sein. Informationen, welche den gesamten Kanton betreffen, erfolgen stets über die Medienstelle Baudirektion. Lokale Informationen sollen durch die zuständigen Stellen abgegeben werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur




Aufgaben für Forstkreise



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

  2.01 Soforterhebung

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert

Information:

Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.07 Koordinationsstelle

Aufgaben:

werden von der Kantonsforstingenieurin orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.

Information:

Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


  3.08 Arbeitsbörse

Aufgaben:

werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten |   Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten  

Information:

Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

  3.09 Schadholzmonitoring

Aufgaben:

werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.

Information:

Die Vermarktungszentrale erhebt periodisch Daten über Mengen, Holzsortimente, Stand der Aufrüstung bzw. Vermarktung des Schadholzes.

Schadholzmonitoring


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure


  4.02 Erfassung Schadflächen

Aufgaben:

werden von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

Information:

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  4.03 Wiederherstellung Flächenschäden

Aufgaben:

tragen die Revierdaten des Forstkreises zusammen, verdichten diese zu Forstkreisdaten und melden sie der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald.

werden von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

Information:

Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.

Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt WaldwiederherstellungRichtlinien Abteilung Wald).

Verantwortlich: Forstkreise




Aufgaben für Forstreviere



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.02 Wichtige Informationen zum Wald

Aufgaben:

halten die entsprechenden Information zum Wald aktuell.

Information:

Gute Informationen über die Waldgebiete vereinfachen die Bewältigung von Waldschäden. Beispiele sind Anlagen von öffentlichem Interesse im Wald, Hauptabfuhrstrassen im Wald, vielbesuchte Waldeingänge sowie mögliche Holzlagerplätze.

Diese Informationen werden durch die Forstreviere aktuell gehalten und durch die Abteilung Wald, Sektion Planung im forstlichen Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich («FOMES») für den Forstdienst verfügbar gemacht.

Verantwortlich: Forstreviere


  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

  2.01 Soforterhebung

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur über eine allfällige Soforterhebung informiert und führen diese fristgerecht aus.  Bei freigeschaltetem Formular kann das Forstrevier auch ohne Aufforderung eine entsprechende Rückmeldung aus dem Revier machen.

Information:

Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur über das weitere Vorgehen informiert.

Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

werden von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.01 Öffentliche Sicherheit

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur angehalten, wichtige Verkehrswege und Anlagen von öffentlichem Interesse (siehe 1.02 Information Waldgebiete) freizulegen. Solche Orte sollen kontrolliert und potenzielle Gefahren durch geschädigte Bäume beseitigt werden. Nötigenfalls ist die Erholungsnutzung gebietsweise einzuschränken (Signalisation an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Information Waldgebiete).

Information:

Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  3.04 Orientierung Waldeigentümerschaft

Aufgaben:

orientieren die Waldeigentümerinnen des Forstreviers über Schadenschätzung, Behebungsvision, -strategie und -unterstützung. Dazu steht eine Versandvorlage der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald zur Verfügung. Mailvorlage

können die Waldeigentümer des Forstreviers zu einer Informationsveranstaltung einladen. Mailvorlage

Information:

Die Waldeigentümer/innen werden durch die Forstreviere baldmöglichst via Infoschreiben und/oder -veranstaltungen über die Schäden, deren Bewältigung und Unterstützungsmassnahmen orientiert. Damit wird überstürzten und/oder gefährlichen Aufräumaktivitäten sowie einer unkoordinierten Holzvermarktung entgegengewirkt.

Verantwortlich: Forstreviere

  3.05 Kleinprivatwald

Aufgaben:

informieren die Waldeigentümerinnen über Rollen / Aufgaben bei den Bewältigungsmassnahmen (Checkliste Privatwald)

erledigen organisatorische Vorarbeiten (Mailvorlage Information Waldeigentümer)

orientieren Waldeigentümer/innen über die Möglichkeiten der Abtretung von Kompetenzen zugunsten einer koordinierte Schadensbewältigung (Auftragsvergabe) 


Checkliste Privatwald   |   Vorlage Information Waldeigentümer   |   Vorlage Auftragsvergabe

Information:

Kleine Parzellen im Privatwald können die Schadensbewältigung stark erschweren. Private Eigentümer/innen können eingeladen werden, im Schadenfall gewisse Kompetenzen an das Forstrevier abzutreten. Insbesondere sind dies Holzereiarbeiten (sichere, effziente Aufarbeitung) und die Vermarktung von Sturmholz (Koordination). Die Forstreviere orientieren die Waldeigentümerinnen über entsprechende Angebote.

Verantwortlich: Forstreviere

  3.07 Koordinationsstelle

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.


Information:

Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


  3.08 Arbeitsbörse

Aufgaben:

werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten   |   Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten  

Information:

Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

  3.09 Schadholzmonitoring

Aufgaben:

werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald periodisch aufgefordert, aktuelle Schadholzmeldungen einzureichen (Schadholzmonitoring).

werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.

Information:

Die Vermarktungszentrale erhebt periodisch Daten über Mengen, Holzsortimente, Stand der Aufrüstung bzw. Vermarktung des Schadholzes.

Schadholzmonitoring


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

  3.10 Vermarktungszentrale: Sortimente

Aufgaben:

werden von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient, wenn sie ihr Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.

Information:

Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

  3.12 Vermarktungszentrale: Nasslager

Aufgaben:

werden von der Vermarktungszentrale über neue Nasslager und über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern orientiert.

Information:

Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw.  Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

  3.14 Kurse Arbeitssicherheit

Aufgaben:

werden durch die Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die Sicherheitskurse orientiert und geben diese Informationen an die Waldeigentümer weiter.

Information:

Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.

Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal

Merkblatt Suva  I  Kursprogramm Kanton Zürich  I  Kursprogramm WaldSchweiz

  3.15 Zivilschutz, Armee, Freiwillige, Arbeitsprogramme

Aufgaben:

ersuchen in ihren Gemeinden um Hilfeleistungen von Zivilschutz, Freiwillige etc.

organisieren und überwachen Einsätze von Zivilschutz-, Armeeangehörigen oder Freiwillige. Geeignete Arbeiten sind zum Beispiel die Räumung von Wiesen und Wegen, Schlagräumung und später auch Pflanzungen und Schutz gegen Wildverbiss.

teilen der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald mit, wenn sie um Armeeeinsätze ersuchen. Das Gesuch muss mindestens Art und Umfang der Arbeiten, die Anzahl gewünschter Arbeitskräfte sowie Zeitpunkt und Dauer des Einsatzes enthalten.

Information:

Im Nachgang zu Holzhauerei-Facharbeiten können Arbeiten anfallen, die von Armee- und Zivilschutzangehörigen sowie Asylbewerbenden ausgeführt werden können. Es soll bei entsprechenden Organisationen im Bedarfsfall um Hilfeleistungen ersucht werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur (bei Bund), Forstreviere (bei Gemeinden)

  3.16 Försterentlastung

Aufgaben:

Förster füllen Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten aus. 

Information:

Die Arbeitsbelastung der Forstreviere ist nach einem grossen Sturmereignis generell hoch. Stark betroffene Förster/innen sind aufgerufen, bei Bedarf um Entlastung nachzusuchen, z.b. durch weniger betroffene Kolleg/innen.  Es wird eine Arbeitsbörse betrieben: Umfrage Bedarf/Angebot Arbeitskapazitäten

Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure


  4.02 Erfassung Schadflächen

Aufgaben:

werden von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

Information:

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  4.03 Wiederherstellung Flächenschäden

Aufgaben:

planen in Absprache mit den zuständigen Forstkreisen die Waldwiederherstellung auf Flächenschäden.

werden von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

Information:

Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.

Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt WaldwiederherstellungRichtlinien Abteilung Wald).

Verantwortlich: Forstkreise

  4.06 Dokumentation Pressearbeit

Aufgaben:

dokumentieren in Zusammenarbeit mit der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald die Pressearbeit.

Information:

Ein grosses Ereignis findet vielseitiges mediales Echo. Eine Dokumentation der Pressearbeit ist für die Nachbereitung des Ereignisses und als Zeitzeuge wertvoll.

Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren





Aufgaben für Koordinationsstelle, Abteilung Wald



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.08 Arbeitsbörse

Aufgaben:

orientiert die Forstreviere und Forstkreise sowie die Forstunternehmungen in den Kantonen ZH, AG, SH, TG, SG, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten   |   Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten  

Information:

Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

  3.09 Schadholzmonitoring

Aufgaben:

fordert bei den Forstrevieren in definierten, kurzen Intervallen aktuelle Meldungen ein (Schadholzmonitoring).

plausibilisiert die eingegangenen Meldungen, verdichtet die Resultate zu Forstkreis- und Kantonsdaten und kommuniziert sie Forstrevieren, Forstkreisen, Führungsgruppe Wald, Wald Zürich, Zürich Holz AG und Geschäftsstelle Forstunternehmer.

Information:

Die Vermarktungszentrale erhebt periodisch Daten über Mengen, Holzsortimente, Stand der Aufrüstung bzw. Vermarktung des Schadholzes.

Schadholzmonitoring


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure


  4.02 Erfassung Schadflächen

Aufgaben:

wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

Information:

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur




Aufgaben für Sektion Planung, Abteilung Wald



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.02 Wichtige Informationen zum Wald

Aufgaben:

macht die entsprechenden Informationen zum Wald im Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich (FOMES) verfügbar.

Information:

Gute Informationen über die Waldgebiete vereinfachen die Bewältigung von Waldschäden. Beispiele sind Anlagen von öffentlichem Interesse im Wald, Hauptabfuhrstrassen im Wald, vielbesuchte Waldeingänge sowie mögliche Holzlagerplätze.

Diese Informationen werden durch die Forstreviere aktuell gehalten und durch die Abteilung Wald, Sektion Planung im forstlichen Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich («FOMES») für den Forstdienst verfügbar gemacht.

Verantwortlich: Forstreviere


  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

wertet die Soforterhebung aus und erstellt Übersichten über das Schadenausmass nach Forstrevieren, Forstkreisen und Kanton zu Handen des Kantonsforstingenieurs.


Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

4. Bewältigung

  4.02 Erfassung Schadflächen

Aufgaben:

gibt das Verfahren für die Erfassung der Schadflächen (Grösse, Erfassungstool etc.) für die Forstreviere vor.

bearbeitet die von den Forstrevieren eingegangenen Meldungen und stellt die konsolidierten Daten den Akteuren (Führungsgruppe Wald, Forstkreise, Forstreviere, Leitung Koordinationsstelle, Wald Zürich) zur Verfügung.

Information:

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  4.03 Wiederherstellung Flächenschäden

Aufgaben:

wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

Information:

Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.

Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt WaldwiederherstellungRichtlinien Abteilung Wald).

Verantwortlich: Forstkreise




Aufgaben für Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

3. Organisation

  3.04 Orientierung Waldeigentümerschaft

Aufgaben:

stellt den Forstrevieren ein Muster-Informationsschreiben an die Waldeigentümer/innen zur Verfügung und hält dieses aktuell.
Mailvorlage

Information:

Die Waldeigentümer/innen werden durch die Forstreviere baldmöglichst via Infoschreiben und/oder -veranstaltungen über die Schäden, deren Bewältigung und Unterstützungsmassnahmen orientiert. Damit wird überstürzten und/oder gefährlichen Aufräumaktivitäten sowie einer unkoordinierten Holzvermarktung entgegengewirkt.

Verantwortlich: Forstreviere

4. Bewältigung

  4.03 Wiederherstellung Flächenschäden

Aufgaben:

erstellt aus den Revierdaten Kantonsübersichten und kommuniziert diese an Kantonsforstingenieur, Führungsgruppe Wald, Forstkreise, Forstreviere, Sektion Planung, Abteilung Wald und Wald Zürich.

Information:

Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.

Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt WaldwiederherstellungRichtlinien Abteilung Wald).

Verantwortlich: Forstkreise

  4.06 Dokumentation Pressearbeit

Aufgaben:

 dokumentiert in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren die Pressearbeit.

Information:

Ein grosses Ereignis findet vielseitiges mediales Echo. Eine Dokumentation der Pressearbeit ist für die Nachbereitung des Ereignisses und als Zeitzeuge wertvoll.

Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren


  4.07 Debriefing

Aufgaben:

legt die Themen fest, die sich für das Debriefing, die Bilanzierung und die Nachbereitung der Schadensbewältigung eignen.
Debriefing

Information:

Das ausserordentliche Schadenereignis hat den Wald und sein Umfeld stark beeinträchtigt. Deshalb wird nach der Ereignisbewältigung ein Debriefing durchgeführt.

Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald





Aufgaben für Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

3. Organisation

  3.14 Kurse Arbeitssicherheit

Aufgaben:

organisiert in Zusammenarbeit mit dem Verband Zürcher Forstpersonal möglichst bald nach einem Sturmereignis Sicherheitskurse.

Ausschreibung Sturmholzkurs   |   Anmeldeformular Sturmholzkurs   |   Vorlage Teilnehmerliste Sturmholzkurs   |   Aufgebot Sturmholzkurs , Outlook Mailvorlage


teilt den Forstrevieren und Wald Zürich die organisierten Sicherheitskurse mit.

Information:

Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.

Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal

Merkblatt Suva  I  Kursprogramm Kanton Zürich  I  Kursprogramm WaldSchweiz

4. Bewältigung




Aufgaben für Führungsgruppe Wald



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

  1.04 Aufarbeitung und Vermarktung Schadholz

Aufgaben:

hält die Strukturen und Abläufe zur Bewältigung ausserordentlicher Waldschadenereignisse aktuell.

Information:

Schadenereignisse können die normalen Strukturen und Abläufe bei der Aufarbeitung und Vermarktung von Holz überfordern. Dies wirkt sich negativ auf die Forstschutzsituation (mangelhafte Abfuhr aus dem Wald) wie auch auf Holzabsatz und -preise aus (Überangebot, Qualitätsminderung). Im Kanton Zürich haben die Akteurinnen der Wald- und Holzwirtschaft gemeinsame Strukturen und Abläufe zur Schadholzverwertung erarbeitet.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald 

Strukturen Schadholzverwertung  |   Abläufe Schadholzverwertung

  1.07 Informationsgrundsätze

Aufgaben:

sorgt im Ereignisfall für eine koordinierte Information gemäss den entsprechenden Informationsgrundsätzen.

Information:

Schadereignisse und deren Bewältigung erzeugen grosse öffentliche Aufmerksamkeit. Die interne und externe Kommunikation erfolgt gemäss vorbereiteten Informationsgrundsätzen.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald



2. Einschätzung

  2.01 Soforterhebung

Aufgaben:

diskutiert die Notwendigkeit einer Soforterhebung.

Information:

Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

schätzt ein, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht. Die Kommunikation der Ergebnisse erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. 


Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

diskutiert und veranlasst die Einberufung einer Waldschaden-Startsitzung.


Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.09 Schadholzmonitoring

Aufgaben:

wird von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.

Information:

Die Vermarktungszentrale erhebt periodisch Daten über Mengen, Holzsortimente, Stand der Aufrüstung bzw. Vermarktung des Schadholzes.

Schadholzmonitoring


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

  3.11 Vermarktungszentrale: Holzvermittlung

Aufgaben:

wird von der Vermarktungszentrale periodisch über die vermittelten Holzmengen und -sortimente orientiert.

Information:

Die von der Zürich Holz AG betreute Vermarktungszentrale vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen die von der Koordinationsstelle gemeldeten Schadholz-Übermengen.

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

  3.12 Vermarktungszentrale: Nasslager

Aufgaben:

wird von der Vermarktungszentrale über neue Nasslager und über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern orientiert.

Information:

Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw.  Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure


  4.02 Erfassung Schadflächen

Aufgaben:

wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

Information:

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  4.03 Wiederherstellung Flächenschäden

Aufgaben:

wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

Information:

Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.

Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt WaldwiederherstellungRichtlinien Abteilung Wald).

Verantwortlich: Forstkreise




Aufgaben für Forstunternehmungen



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.08 Arbeitsbörse

Aufgaben:

werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden. 
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten   |   Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten

Information:

Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

  3.10 Vermarktungszentrale: Sortimente

Aufgaben:

werden von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient, wenn sie ihr Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.

Information:

Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure





Aufgaben für Verband Zürcher Forstpersonal



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.13 Forstunternehmungen und Vertragsvorlagen

Aufgaben:

hält die Liste der Forstunternehmer aus den Kantonen ZH, AG, SH, TG, SG aktuell und überprüft sie im Schadenfall.

hält die Vorlagen für Arbeitsverträge und Übernahmeverträge aktuell.

Information:

Grosse Schadenereignisse erfordern immer den Einsatz von Forstunternehmungen. 
Verzeichnis Forstunternehmungen   |   Vorlagen Musterverträge

Verantwortlich: Forstunternehmungen halten die Liste der Forstunternehmer aktuell und überprüft sie im Schadenfall


  3.14 Kurse Arbeitssicherheit

Aufgaben:

organisiert in Zusammenarbeit mit der Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald möglichst bald nach einem Sturmereignis Sicherheitskurse.

Ausschreibung Sturmholzkurs   |   Anmeldeformular Sturmholzkurs   |   Vorlage Teilnehmerliste Sturmholzkurs   |   Aufgebot Sturmholzkurs , Outlook Mailvorlage


führt die Sicherheitskurse durch.

Information:

Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.

Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal

Merkblatt Suva  I  Kursprogramm Kanton Zürich  I  Kursprogramm WaldSchweiz

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure





Aufgaben für Wald Zürich



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.09 Schadholzmonitoring

Aufgaben:

wird von der Koordinationsstelle über die verdichteten Resultate der jeweiligen Meldung orientiert.

Information:

Die Vermarktungszentrale erhebt periodisch Daten über Mengen, Holzsortimente, Stand der Aufrüstung bzw. Vermarktung des Schadholzes.

Schadholzmonitoring


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

  3.10 Vermarktungszentrale: Sortimente

Aufgaben:

wird von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient.

Information:

Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

  3.14 Kurse Arbeitssicherheit

Aufgaben:

wird von der Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die organisierten Sicherheitskurse orientiert.

wird durch die Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die Sicherheitskurse orientiert und gibt diese Informationen an die Verbandsmitglieder weiter.


Information:

Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.

Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal

Merkblatt Suva  I  Kursprogramm Kanton Zürich  I  Kursprogramm WaldSchweiz

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure


  4.02 Erfassung Schadflächen

Aufgaben:

wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

Information:

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  4.03 Wiederherstellung Flächenschäden

Aufgaben:

wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert. 

Information:

Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.

Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt WaldwiederherstellungRichtlinien Abteilung Wald).

Verantwortlich: Forstkreise




Aufgaben für Zürich Holz AG



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

3. Organisation

  3.09 Schadholzmonitoring

Aufgaben:

wird von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.

Information:

Die Vermarktungszentrale erhebt periodisch Daten über Mengen, Holzsortimente, Stand der Aufrüstung bzw. Vermarktung des Schadholzes.

Schadholzmonitoring


Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald

4. Bewältigung




Aufgaben für Amt für Landschaft und Natur



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

  2.01 Soforterhebung

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert

Information:

Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.01 Öffentliche Sicherheit

Aufgaben:

wird von der Kantonsforstingenieurin informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.


Information:

Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  3.06 Finanzen

Aufgaben:

bearbeitet die Finanzanträge der Abteilung Wald, welche zur Behebung der Waldschäden erforderlich sind, entsprechend der notwendigen Finanzkompetenzen, weiter.


Information:

Ausgehend von definierten Beitragstatbeständen und dem Schadenausmass lassen sich die ungefähr erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen. Es müssen entsprechende Finanzanträge gestellt werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


  3.07 Koordinationsstelle

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.

Information:

Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur


4. Bewältigung




Aufgaben für Baudirektion



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

  2.01 Soforterhebung

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert

Information:

Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.01 Öffentliche Sicherheit

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.


Information:

Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  3.03 Orientierung Politik

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.

Information:

Die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald –  werden zeitnah über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, getroffene Massnahmen sowie allenfalls erforderliche öffentliche Finanzmittel. Damit soll die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

4. Bewältigung




Aufgaben für Kantonale Führungsorganisation



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

  2.01 Soforterhebung

Aufgaben:

wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert.

Information:

Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

4. Bewältigung




Aufgaben für Forstbetriebe des Kantons Zürich



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

3. Organisation

4. Bewältigung




Aufgaben für Gemeindeverwaltungen



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

  2.02 Entscheide über ausserordentliche Massnahmen

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.

Information:

Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.01 Öffentliche Sicherheit

Aufgaben:

werden vom Kantonsforstingenieur informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.


Information:

Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure





Aufgaben für Kantonsratsgruppe Wald



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.03 Orientierung Politik

Aufgaben:

wird von der Kantonsforstingenieurin über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.

Information:

Die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald –  werden zeitnah über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, getroffene Massnahmen sowie allenfalls erforderliche öffentliche Finanzmittel. Damit soll die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

4. Bewältigung




Aufgaben für Medienstelle Baudirektion



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

2. Einschätzung

3. Organisation

  3.02 Medienorientierung

Aufgaben:

verfasst aus den Fakten der Abteilung Wald kurz nach dem Schadenereignis eine Medieninformation und während der Schadensbewältigung periodische Medienmitteilungen und stellt diese den Medien zu. Sie erteilt den Medien Auskunft.

Information:

Ein Waldschadenereignis ist augenfällig und die Öffentlichkeit will darüber informiert sein. Deshalb ist wichtig, dass die Medien kurz nach dem Ereignis erste Informationen von allgemeinem Interesse erhalten (siehe Informationsgrundsätze).

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

4. Bewältigung

  4.04 Periodische Medienorientierung

Aufgaben:

verfasst aus den Fakten der Abteilung Wald während der Schadensbewältigung periodische Medienmitteilungen, stellt diese den Medien zu und beantwortet Anfragen. 

Information:

Die Bewältigung eines ausserordentlichen Schadenereignisses dauert längere Zeit. Die Öffentlichkeit will über wahrnehmbare Veränderungen und Arbeitsfortschritte orientiert sein. Informationen, welche den gesamten Kanton betreffen, erfolgen stets über die Medienstelle Baudirektion. Lokale Informationen sollen durch die zuständigen Stellen abgegeben werden.

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur

  4.05 Medienveranstaltung «1 Jahr danach»

Aufgaben:

konzipiert und organisiert eine Medienorientierung in Zusammenarbeit mit dem kantonalen und kommunalen Forstdienst. Die Bilanz zeigt auf, welche Aussagen und Themen dafür geeignet sind.

Information:

Eine mediale Würdigung eines grossen Ereignisses kann nach einem Jahr erfolgen. Dabei können verschiedene Formen gewählt werden, wie Medienmitteilungen oder Medienveranstaltungen im Wald.

Verantwortlich: Medienstelle Baudirektion 





Aufgaben für Vermarktungszentrale



     Handlung zwingend      Handlung situativ      zur Info

1. Vorsorge

  1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung

Aufgaben:

richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.

Information:

Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:

1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 


Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:

1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen

Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald 

2. Einschätzung

  2.03 Waldschaden-Startsitzung

Aufgaben:

wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.

Information:

Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.

Verantwortlich: Führungsgruppe Wald

3. Organisation

  3.10 Vermarktungszentrale: Sortimente

Aufgaben:

definiert die Sortimente für Schadholz, das über die Vermarktungszentrale abgesetzt wird. 

stellt die aktuelle Sortimentsliste allen Forstrevieren, Forstunternehmungen und Holzhandlungen zu, die das Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.

Information:

Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

  3.11 Vermarktungszentrale: Holzvermittlung

Aufgaben:

vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen das bei der Vermarktungszentrale gemeldete Holz am Markt.

orientiert die Führungsgruppe Wald periodisch über die via Vermarktungszentrale vermittelten Holzmengen und -sortimente.

Information:

Die von der Zürich Holz AG betreute Vermarktungszentrale vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen die von der Koordinationsstelle gemeldeten Schadholz-Übermengen.

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

  3.12 Vermarktungszentrale: Nasslager

Aufgaben:

beantragt beim Kantonsforstingenieur, Nasslager in Betrieb zu nehmen.

nimmt nach Vorliegen der notwendigen Bewilligungen bzw. Zustimmungen die erforderlichen Nasslager in Betrieb.

ist verantwortlich für Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung der Nasslager.

vermittelt sämtliches nassgelagertes Holz.

teilt der Führungsgruppe Wald und den Forstbetrieben die Inbetriebnahme neuer Nasslager mit und  orientiert über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern.

Information:

Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw.  Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)

Verantwortlich: Vermarktungszentrale

4. Bewältigung

  4.01 Grundsätze der Schadenbehebung

Aufgaben:

hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.

Information:

Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.

Verantwortlich: alle Akteure


  4.02 Erfassung Schadflächen

Aufgaben:

wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.

Information:

Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)

Verantwortlich: Kantonsforstingenieur