Als Akteur (beteiligter Verantwortlicher) können Sie hier aus dem gesamten Ablauf die Schritte herausfiltern, die Sie betreffen. Wählen Sie dazu Ihre Rolle, um mehr zu erfahren.
Sie können die Auflistung auch ausdrucken und aufbewahren.
leitet die Führungsgruppe Wald und kann sie bereits vor oder während eines Ereignisses aktivieren.
Die Führungsgruppe Wald tritt bei Waldschadenereignissen zusammen. Sie arbeitet auf strategischer Ebene. Sie beurteilt, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert. Sie kann bereits vor oder während eines Ereignisses aktiv werden. Sie übernimmt bestimmte Verantwortlichkeiten im Bewältigungsprozess und kann notwendige Entscheide herbeiführen.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
ist besorgt, dass das Holzlagerungskonzept aktuell gehalten wird.
Stossen die Transport- und Holzverarbeitungskapazitäten für das anfallende Schadholz nach einem Ereignis an ihre Grenzen, es sind Zwischenlager erforderlich. Kritisch sind dabei Insekten- und Pilzbefall (Qualitäts- und Wertverlust). Das Holzlagerungskonzept zeigt erfolgversprechende Holzlagerungsmethoden auf. Mögliche Nasslagerplätze wurden evaluiert und in die regionalen Richtpläne aufgenommen (vgl. Übersicht Nasslagerplätze). Trockenlagerplätze wurden pro Forstrevier erfasst und sind in Fomes unter dem Reiter Ereignisvorsorge dokumentiert.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
hält das politische Commitment zur Bewältigung von Waldschäden aktuell.
Die Bewältigung von Waldschäden erfordert ein Commitment auf politischer Ebene. Die politischen Akteure werden periodisch über die Vorsorge und im Ereignisfall über die aktuelle Situation orientiert.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
ordnet gegebenenfalls eine Soforterhebung durch die Forstreviere an. Die Anordnung erfolgt per Mail, die Rückmeldung per elektronischem Formular.
Mailvorlage , Outlook Mailvorlage | Soforterhebungsformular
informiert seine vorgesetzten Stellen über das Vorgehen.
Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
informiert über die Faktenlage und darüber, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.
KEINE ausserordentlichen Massnahmen erforderlich:
sendet Mail an Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Forstkreise, Forstreviere, Wald Zürich, Zürich Holz AG.
Mailvorlage , Outlook Mailvorlage
sendet Mail mit Faktenvorlage an Medienstelle Baudirektion.
Ausserordentliche Massnahmen erforderlich:
sendet Mail an Kantonale Führungsorganisation, Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Forstkreise, Forstreviere, Gemeindeverwaltungen, Wald Zürich, Zürich Holz AG, Verband Zürcher Forstpersonal.
Mailvorlage , Outlook Mailvorlage
sendet Mail an Medienstelle Baudirektion.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
lädt zeitnah zum grossen Schadereignis zu einer Waldschaden-Startsitzung. Eingeladen sind: Baudirektion, Kantonsratsgruppe Wald, Amt für Landschaft und Natur, Sturm-Koordinationszentrale, Forstkreise, Forstreviere, Vertreter von Wald ZH, Verband Zürcher Forstpersonal, Zürich Holz AG, Forstunternehmungen, ev. Kantonale Führungsorganisation.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
fordert die Forstreviere auf, wichtige Verkehrswege und Anlagen von öffentlichem Interesse (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) prioritär freizulegen und weist auf mögliche Schäden hin. Wichtige Orte im Revier sollen kontrolliert und potenzielle Gefahren durch geschädigte Bäume beseitigt werden. Die Freilegung von Erholungsinfrastrukturen ist nicht prioritär. Nötigenfalls ist die Erholungsnutzung gebietsweise einzuschränken (Signalisation an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).
Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
veranlasst, dass der Medienstelle Baudirektion Fakten zum Ereignis und periodisch Fakten zur Schadensbewältigung zugestellt werden. Die Medienstelle Baudirektion beliefert die Medien mit auf Fakten der Abteilung Wald basierenden Texten.
Ein Waldschadenereignis ist augenfällig und die Öffentlichkeit will darüber informiert sein. Deshalb ist wichtig, dass die Medien kurz nach dem Ereignis erste Informationen von allgemeinem Interesse erhalten (siehe Informationsgrundsätze).
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
orientiert die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald – zeitnah über das Ereignis. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.
Die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald – werden zeitnah über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, getroffene Massnahmen sowie allenfalls erforderliche öffentliche Finanzmittel. Damit soll die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
lässt die erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen und stellt beim Amt für Landschaft und Natur die entsprechenden Finanzanträge.
Ausgehend von definierten Beitragstatbeständen und dem Schadenausmass lassen sich die ungefähr erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen. Es müssen entsprechende Finanzanträge gestellt werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
setzt Koordinationsstelle ein.
orientiert das Amt für Landschaft und Natur sowie den Forstdienst über den Start der Koordinationsstelle.
Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
leitet auf Antrag der Vermarktungszentrale die notwendigen Bewilligungsverfahren für den Betrieb von Nasslagern ein bzw. sorgt für allfällige Absprachen.
Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw. Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
stellt die von der Abteilung Wald gebündelten Gesuche um Armeeeinsätze. Anlaufstelle bei der Schweizer Armee: Kommando Territorialdivision 4, St. Gallen.
Im Nachgang zu Holzhauerei-Facharbeiten können Arbeiten anfallen, die von Armee- und Zivilschutzangehörigen sowie Asylbewerbenden ausgeführt werden können. Es soll bei entsprechenden Organisationen im Bedarfsfall um Hilfeleistungen ersucht werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur (bei Bund), Forstreviere (bei Gemeinden)
hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase 3.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
beauftragt alle Forstreviere, die Flächenschäden gemäss Vorgabe aufzunehmen.
Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert.
Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.
Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt Waldwiederherstellung; Richtlinien Abteilung Wald).
Verantwortlich: Forstkreise
ist zuständig, dass der Medienstelle Baudirektion periodisch Fakten zur Schadensbewältigung zugestellt werden. Diese beliefert die Medien mit selbst verfassten, auf den Fakten der Abteilung Wald basierenden Texten und beantwortet Medienanfragen.
Die Bewältigung eines ausserordentlichen Schadenereignisses dauert längere Zeit. Die Öffentlichkeit will über wahrnehmbare Veränderungen und Arbeitsfortschritte orientiert sein. Informationen, welche den gesamten Kanton betreffen, erfolgen stets über die Medienstelle Baudirektion. Lokale Informationen sollen durch die zuständigen Stellen abgegeben werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert
Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden von der Kantonsforstingenieurin orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.
Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten | Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten
Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.
Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald
werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.
halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
werden von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.
Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
tragen die Revierdaten des Forstkreises zusammen, verdichten diese zu Forstkreisdaten und melden sie der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald.
werden von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert.
Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.
Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt Waldwiederherstellung; Richtlinien Abteilung Wald).
Verantwortlich: Forstkreise
halten die entsprechenden Information zum Wald aktuell.
Gute Informationen über die Waldgebiete vereinfachen die Bewältigung von Waldschäden. Beispiele sind Anlagen von öffentlichem Interesse im Wald, Hauptabfuhrstrassen im Wald, vielbesuchte Waldeingänge sowie mögliche Holzlagerplätze.
Diese Informationen werden durch die Forstreviere aktuell gehalten und durch die Abteilung Wald, Sektion Planung im forstlichen Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich («FOMES») für den Forstdienst verfügbar gemacht.
Verantwortlich: Forstreviere
richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur über eine allfällige Soforterhebung informiert und führen diese fristgerecht aus. Bei freigeschaltetem Formular kann das Forstrevier auch ohne Aufforderung eine entsprechende Rückmeldung aus dem Revier machen.
Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur über das weitere Vorgehen informiert.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur angehalten, wichtige Verkehrswege und Anlagen von öffentlichem Interesse (siehe 1.02 Information Waldgebiete) freizulegen. Solche Orte sollen kontrolliert und potenzielle Gefahren durch geschädigte Bäume beseitigt werden. Nötigenfalls ist die Erholungsnutzung gebietsweise einzuschränken (Signalisation an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Information Waldgebiete).
Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
orientieren die Waldeigentümerinnen des Forstreviers über Schadenschätzung, Behebungsvision, -strategie und -unterstützung. Dazu steht eine Versandvorlage der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald zur Verfügung. Mailvorlage
können die Waldeigentümer des Forstreviers zu einer Informationsveranstaltung einladen. Mailvorlage
Die Waldeigentümer/innen werden durch die Forstreviere baldmöglichst via Infoschreiben und/oder -veranstaltungen über die Schäden, deren Bewältigung und Unterstützungsmassnahmen orientiert. Damit wird überstürzten und/oder gefährlichen Aufräumaktivitäten sowie einer unkoordinierten Holzvermarktung entgegengewirkt.
Verantwortlich: Forstreviere
informieren die Waldeigentümerinnen über Rollen / Aufgaben bei den Bewältigungsmassnahmen (Checkliste Privatwald)
erledigen organisatorische Vorarbeiten (Mailvorlage Information Waldeigentümer)
orientieren Waldeigentümer/innen über die Möglichkeiten der Abtretung von Kompetenzen zugunsten einer koordinierte Schadensbewältigung (Auftragsvergabe)
Checkliste Privatwald | Vorlage Information Waldeigentümer | Vorlage Auftragsvergabe
Kleine Parzellen im Privatwald können die Schadensbewältigung stark erschweren. Private Eigentümer/innen können eingeladen werden, im Schadenfall gewisse Kompetenzen an das Forstrevier abzutreten. Insbesondere sind dies Holzereiarbeiten (sichere, effziente Aufarbeitung) und die Vermarktung von Sturmholz (Koordination). Die Forstreviere orientieren die Waldeigentümerinnen über entsprechende Angebote.
Verantwortlich: Forstreviere
werden vom Kantonsforstingenieur orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.
Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten | Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten
Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.
Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald
werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald periodisch aufgefordert, aktuelle Schadholzmeldungen einzureichen (Schadholzmonitoring).
werden von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.
werden von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient, wenn sie ihr Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.
Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
werden von der Vermarktungszentrale über neue Nasslager und über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern orientiert.
Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw. Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
werden durch die Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die Sicherheitskurse orientiert und geben diese Informationen an die Waldeigentümer weiter.
Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.
Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal
Merkblatt Suva I Kursprogramm Kanton Zürich I Kursprogramm WaldSchweiz
ersuchen in ihren Gemeinden um Hilfeleistungen von Zivilschutz, Freiwillige etc.
organisieren und überwachen Einsätze von Zivilschutz-, Armeeangehörigen oder Freiwillige. Geeignete Arbeiten sind zum Beispiel die Räumung von Wiesen und Wegen, Schlagräumung und später auch Pflanzungen und Schutz gegen Wildverbiss.
teilen der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald mit, wenn sie um Armeeeinsätze ersuchen. Das Gesuch muss mindestens Art und Umfang der Arbeiten, die Anzahl gewünschter Arbeitskräfte sowie Zeitpunkt und Dauer des Einsatzes enthalten.
Im Nachgang zu Holzhauerei-Facharbeiten können Arbeiten anfallen, die von Armee- und Zivilschutzangehörigen sowie Asylbewerbenden ausgeführt werden können. Es soll bei entsprechenden Organisationen im Bedarfsfall um Hilfeleistungen ersucht werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur (bei Bund), Forstreviere (bei Gemeinden)
Die Arbeitsbelastung der Forstreviere ist nach einem grossen Sturmereignis generell hoch. Stark betroffene Förster/innen sind aufgerufen, bei Bedarf um Entlastung nachzusuchen, z.b. durch weniger betroffene Kolleg/innen. Es wird eine Arbeitsbörse betrieben: Umfrage Bedarf/Angebot Arbeitskapazitäten
Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal
halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
werden von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.
Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
planen in Absprache mit den zuständigen Forstkreisen die Waldwiederherstellung auf Flächenschäden.
werden von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert.
Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.
Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt Waldwiederherstellung; Richtlinien Abteilung Wald).
Verantwortlich: Forstkreise
dokumentieren in Zusammenarbeit mit der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald die Pressearbeit.
Ein grosses Ereignis findet vielseitiges mediales Echo. Eine Dokumentation der Pressearbeit ist für die Nachbereitung des Ereignisses und als Zeitzeuge wertvoll.
Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren
richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
orientiert die Forstreviere und Forstkreise sowie die Forstunternehmungen in den Kantonen ZH, AG, SH, TG, SG, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten | Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten
Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.
Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald
fordert bei den Forstrevieren in definierten, kurzen Intervallen aktuelle Meldungen ein (Schadholzmonitoring).
plausibilisiert die eingegangenen Meldungen, verdichtet die Resultate zu Forstkreis- und Kantonsdaten und kommuniziert sie Forstrevieren, Forstkreisen, Führungsgruppe Wald, Wald Zürich, Zürich Holz AG und Geschäftsstelle Forstunternehmer.
hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.
Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
macht die entsprechenden Informationen zum Wald im Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich (FOMES) verfügbar.
Gute Informationen über die Waldgebiete vereinfachen die Bewältigung von Waldschäden. Beispiele sind Anlagen von öffentlichem Interesse im Wald, Hauptabfuhrstrassen im Wald, vielbesuchte Waldeingänge sowie mögliche Holzlagerplätze.
Diese Informationen werden durch die Forstreviere aktuell gehalten und durch die Abteilung Wald, Sektion Planung im forstlichen Massnahmenerfassungssystem des Kantons Zürich («FOMES») für den Forstdienst verfügbar gemacht.
Verantwortlich: Forstreviere
richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
wertet die Soforterhebung aus und erstellt Übersichten über das Schadenausmass nach Forstrevieren, Forstkreisen und Kanton zu Handen des Kantonsforstingenieurs.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
gibt das Verfahren für die Erfassung der Schadflächen (Grösse, Erfassungstool etc.) für die Forstreviere vor.
bearbeitet die von den Forstrevieren eingegangenen Meldungen und stellt die konsolidierten Daten den Akteuren (Führungsgruppe Wald, Forstkreise, Forstreviere, Leitung Koordinationsstelle, Wald Zürich) zur Verfügung.
Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert.
Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.
Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt Waldwiederherstellung; Richtlinien Abteilung Wald).
Verantwortlich: Forstkreise
richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
stellt den Forstrevieren ein Muster-Informationsschreiben an die Waldeigentümer/innen zur Verfügung und hält dieses aktuell.
Mailvorlage
Die Waldeigentümer/innen werden durch die Forstreviere baldmöglichst via Infoschreiben und/oder -veranstaltungen über die Schäden, deren Bewältigung und Unterstützungsmassnahmen orientiert. Damit wird überstürzten und/oder gefährlichen Aufräumaktivitäten sowie einer unkoordinierten Holzvermarktung entgegengewirkt.
Verantwortlich: Forstreviere
erstellt aus den Revierdaten Kantonsübersichten und kommuniziert diese an Kantonsforstingenieur, Führungsgruppe Wald, Forstkreise, Forstreviere, Sektion Planung, Abteilung Wald und Wald Zürich.
Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.
Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt Waldwiederherstellung; Richtlinien Abteilung Wald).
Verantwortlich: Forstkreise
dokumentiert in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren die Pressearbeit.
Ein grosses Ereignis findet vielseitiges mediales Echo. Eine Dokumentation der Pressearbeit ist für die Nachbereitung des Ereignisses und als Zeitzeuge wertvoll.
Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald in Zusammenarbeit mit den Forstrevieren
legt die Themen fest, die sich für das Debriefing, die Bilanzierung und die Nachbereitung der Schadensbewältigung eignen.
Debriefing
Das ausserordentliche Schadenereignis hat den Wald und sein Umfeld stark beeinträchtigt. Deshalb wird nach der Ereignisbewältigung ein Debriefing durchgeführt.
Verantwortlich: Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald
organisiert in Zusammenarbeit mit dem Verband Zürcher Forstpersonal möglichst bald nach einem Sturmereignis Sicherheitskurse.
Ausschreibung Sturmholzkurs | Anmeldeformular Sturmholzkurs | Vorlage Teilnehmerliste Sturmholzkurs | Aufgebot Sturmholzkurs , Outlook Mailvorlage
teilt den Forstrevieren und Wald Zürich die organisierten Sicherheitskurse mit.
Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.
Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal
Merkblatt Suva I Kursprogramm Kanton Zürich I Kursprogramm WaldSchweiz
richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
hält die Strukturen und Abläufe zur Bewältigung ausserordentlicher Waldschadenereignisse aktuell.
Schadenereignisse können die normalen Strukturen und Abläufe bei der Aufarbeitung und Vermarktung von Holz überfordern. Dies wirkt sich negativ auf die Forstschutzsituation (mangelhafte Abfuhr aus dem Wald) wie auch auf Holzabsatz und -preise aus (Überangebot, Qualitätsminderung). Im Kanton Zürich haben die Akteurinnen der Wald- und Holzwirtschaft gemeinsame Strukturen und Abläufe zur Schadholzverwertung erarbeitet.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
Strukturen Schadholzverwertung | Abläufe Schadholzverwertung
sorgt im Ereignisfall für eine koordinierte Information gemäss den entsprechenden Informationsgrundsätzen.
Schadereignisse und deren Bewältigung erzeugen grosse öffentliche Aufmerksamkeit. Die interne und externe Kommunikation erfolgt gemäss vorbereiteten Informationsgrundsätzen.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
diskutiert die Notwendigkeit einer Soforterhebung.
Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
schätzt ein, ob ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht. Die Kommunikation der Ergebnisse erfolgt durch den Kantonsforstingenieur.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
diskutiert und veranlasst die Einberufung einer Waldschaden-Startsitzung.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.
wird von der Vermarktungszentrale periodisch über die vermittelten Holzmengen und -sortimente orientiert.
Die von der Zürich Holz AG betreute Vermarktungszentrale vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen die von der Koordinationsstelle gemeldeten Schadholz-Übermengen.
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
wird von der Vermarktungszentrale über neue Nasslager und über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern orientiert.
Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw. Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.
Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert.
Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.
Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt Waldwiederherstellung; Richtlinien Abteilung Wald).
Verantwortlich: Forstkreise
richten sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden von der Koordinationsstelle orientiert, dass eine Liste mit benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten geführt wird. Diese vermittelt zwischen Nachfragenden und Anbietenden von Leistungen zur Schadensbehebung. Arbeitskapazitäten (Angebot/Nachfrage) können im entsprechenden Formular eingegeben werden.
Umfrage Bedarf/Angebot von Arbeitskapazitäten | Liste verfügbare/benötigte Arbeitskapazitäten
Die Koordinationsstelle der Abteilung Wald erstellt nach einem ausserordentlichen Ereignis eine Liste von benötigten und verfügbaren Arbeitskapazitäten. Diese fördert den Kontakt zwischen Anbietenden und Nachfragenden von Leistungen zur Schadensbehebung.
Verantwortlich: Koordinationsstelle, Abteilung Wald
werden von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient, wenn sie ihr Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.
Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
hält die Liste der Forstunternehmer aus den Kantonen ZH, AG, SH, TG, SG aktuell und überprüft sie im Schadenfall.
hält die Vorlagen für Arbeitsverträge und Übernahmeverträge aktuell.
Grosse Schadenereignisse erfordern immer den Einsatz von Forstunternehmungen.
Verzeichnis Forstunternehmungen | Vorlagen Musterverträge
Verantwortlich: Forstunternehmungen halten die Liste der Forstunternehmer aktuell und überprüft sie im Schadenfall
organisiert in Zusammenarbeit mit der Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald möglichst bald nach einem Sturmereignis Sicherheitskurse.
Ausschreibung Sturmholzkurs | Anmeldeformular Sturmholzkurs | Vorlage Teilnehmerliste Sturmholzkurs | Aufgebot Sturmholzkurs , Outlook Mailvorlage
führt die Sicherheitskurse durch.
Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.
Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal
Merkblatt Suva I Kursprogramm Kanton Zürich I Kursprogramm WaldSchweiz
hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird von der Koordinationsstelle über die verdichteten Resultate der jeweiligen Meldung orientiert.
wird von der Vermarktungszentrale mit der aktuellen Sortimentsliste bedient.
Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
wird von der Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die organisierten Sicherheitskurse orientiert.
wird durch die Sektion Staatswald und Ausbildung, Abteilung Wald über die Sicherheitskurse orientiert und gibt diese Informationen an die Verbandsmitglieder weiter.
Waldeigentümerinnen und -bewirtschafter müssen auf die Gefahren beim Aufrüsten von Sturmholz aufmerksam gemacht und sollen in Kursen entsprechend vorbereitet werden. Diese Sicherheitskurse müssen möglichst unmittelbar nach dem Sturmereignis durchgeführt werden.
Verantwortlich: Verband Zürcher Forstpersonal
Merkblatt Suva I Kursprogramm Kanton Zürich I Kursprogramm WaldSchweiz
hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.
Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
wird von der Sektion Waldentwicklung und Ressourcen, Abteilung Wald über die geplante Waldwiederherstellung (Massnahmen, Kosten, Kantonsbeiträge, insbesondere bei Flächenschäden) informiert.
Nach dem Aufrüsten des Schadholzes werden Flächenschäden wiederbestockt. Dies erfolgt im Rahmen des naturnahen Waldbaus und gemäss den Rahmenbedingungen des Kantons Zürich. Sich bietende Chancen, z.B. für ökologisch wertvolle Pionierstadien oder für den Aufbau standort- und klimagerechter Mischwälder, sollen dabei genutzt werden.
Die Abteilung Wald unterstützt Massnahmen zur Wiederherstellung von Wald im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Grundsätzlich erfolgt dies gemäss den aktuellen Förderinstrumenten (Merkblatt Waldwiederherstellung; Richtlinien Abteilung Wald).
Verantwortlich: Forstkreise
wird von der Koordinationsstelle, Abteilung Wald über die verdichteten Resultate der Forstkreis- und Kantonsdaten der jeweiligen Meldung orientiert.
wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert
Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird von der Kantonsforstingenieurin informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.
Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
bearbeitet die Finanzanträge der Abteilung Wald, welche zur Behebung der Waldschäden erforderlich sind, entsprechend der notwendigen Finanzkompetenzen, weiter.
Ausgehend von definierten Beitragstatbeständen und dem Schadenausmass lassen sich die ungefähr erforderlichen Finanzmittel zur Behebung der Waldschäden abschätzen. Es müssen entsprechende Finanzanträge gestellt werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
wird vom Kantonsforstingenieur orientiert, dass die Koordinationsstelle eingesetzt wird.
Bei Bedarf setzt der Kantonsforstingenieur eine Person in der Abteilung Wald zur Koordination der Massnahmen ein ("Koordinationsstelle"). Deren Kernaufgaben sind der Betrieb einer "Arbeitsbörse" sowie das Schadholz-Monitoring (Struktur Schadholzverwertung, Abläufe Schadholzverwertung)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert
Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird vom Kantonsforstingenieur an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird vom Kantonsforstingenieur informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.
Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
wird vom Kantonsforstingenieur über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.
Die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald – werden zeitnah über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, getroffene Massnahmen sowie allenfalls erforderliche öffentliche Finanzmittel. Damit soll die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
wird vom Kantonsforstingenieur über die Durchführung einer Soforterhebung orientiert.
Wenn ein Waldschadenereignis ausserordentliche Massnahmen erfordern könnte, bespricht sich die Führungsgruppe Wald über die Einleitung einer Soforterhebung. Der Kantonsforstingenieur entscheidet über einen entsprechenden Auftrag an die Forstreviere.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur informiert, ob das Ereignis ausserordentliche Massnahmen erfordert oder nicht.
Nach Auswertung der Soforterhebung durch die Abteilung Wald und unter Einbezug weiterer Informationsquellen (z.B. Polizei, Bund, weitere Kantone) schätzt die Führungsgruppe Wald das Ereignis ein und bespricht das weitere Vorgehen. Entscheide über ausserordentliche Massnahmen treffen die beteiligten Institutionen für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
werden vom Kantonsforstingenieur informiert, dass die Abteilung Wald die Revierförster zu Massnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit aufgerufen hat.
Von gebrochenen, geworfenen oder gestossenen Bäumen gehen oft grosse Gefahren aus. Im bzw. am Wald gelegene Einrichtungen können beschädigt sein. Erste Massnahmen im Wald haben deshalb immer die öffentliche Sicherheit im Fokus. Wichtige Infrastrukturen wie Verkehrswege oder Versorgungsanlagen (siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald) haben bei Räumungs- und Sicherungsarbeiten Priorität. Die Erholungsnutzung kann aus Sicherheitsgründen gebietsweise eingeschränkt werden (Signalisationen an vielbegangenen Waldeingängen, siehe 1.02 Wichtige Informationen zum Wald).
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
halten sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachten Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
wird von der Kantonsforstingenieurin über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, die zu treffenden Massnahmen sowie die allenfalls erforderlichen öffentlichen Finanzmittel. Damit kann die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.
Die politischen Akteure – insbesondere die Baudirektion sowie die Kantonsratsgruppe Wald – werden zeitnah über das Ereignis orientiert. Gegenstand dabei sind das Ausmass der Schäden, getroffene Massnahmen sowie allenfalls erforderliche öffentliche Finanzmittel. Damit soll die politische Diskussion betreffend Mobilisierung solcher Mittel angestossen werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
verfasst aus den Fakten der Abteilung Wald kurz nach dem Schadenereignis eine Medieninformation und während der Schadensbewältigung periodische Medienmitteilungen und stellt diese den Medien zu. Sie erteilt den Medien Auskunft.
Ein Waldschadenereignis ist augenfällig und die Öffentlichkeit will darüber informiert sein. Deshalb ist wichtig, dass die Medien kurz nach dem Ereignis erste Informationen von allgemeinem Interesse erhalten (siehe Informationsgrundsätze).
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
verfasst aus den Fakten der Abteilung Wald während der Schadensbewältigung periodische Medienmitteilungen, stellt diese den Medien zu und beantwortet Anfragen.
Die Bewältigung eines ausserordentlichen Schadenereignisses dauert längere Zeit. Die Öffentlichkeit will über wahrnehmbare Veränderungen und Arbeitsfortschritte orientiert sein. Informationen, welche den gesamten Kanton betreffen, erfolgen stets über die Medienstelle Baudirektion. Lokale Informationen sollen durch die zuständigen Stellen abgegeben werden.
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur
konzipiert und organisiert eine Medienorientierung in Zusammenarbeit mit dem kantonalen und kommunalen Forstdienst. Die Bilanz zeigt auf, welche Aussagen und Themen dafür geeignet sind.
Eine mediale Würdigung eines grossen Ereignisses kann nach einem Jahr erfolgen. Dabei können verschiedene Formen gewählt werden, wie Medienmitteilungen oder Medienveranstaltungen im Wald.
Verantwortlich: Medienstelle Baudirektion
richtet sämtliche Bewältigungsmassnahmen auf die definierten Grundsätze und Prioritäten aus.
Sämtliche Massnahmen sind auf folgende Grundsätze auszurichten:
1. Die Waldschäden fordern keine Folgeschäden an Menschen und Sachwerten
2. Die Bewältigung der Schäden fordert keine Menschenleben oder Schwerverletzte
3. An Waldbeständen treten keine Folgeschäden auf (v. a. Schädlingskalamitäten)
4. Die Behebung der Waldschäden erfolgt bodenschonend, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten
5. Ökologische Chancen werden genutzt und die Folgebestände sind standortgerecht
6. Qualität und Wert des Schadholzes bleiben erhalten
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
Daraus ergeben sich folgende strategische Stossrichtungen und Prioritäten:
1. Priorität: Personen und hohe Sachwerte schützen
2. Priorität: Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen sicherstellen
3. Priorität: Den Wald vor Folgeschäden schützen (Bodenverdichtung, Schädlingsbefall)
4. Priorität: Die Holzqualität erhalten
5. Priorität: Die Biodiversität fördern
6. Priorität: Die standortgerechte Waldwiederherstellung unterstützen
Verantwortlich für die Formulierung: Führungsgruppe Wald
wird von der Kantonsforstingenieurin an die Waldschaden-Startsitzung eingeladen.
Erfordert ein Ereignis ausserordentliche Massnahmen, so kann die Führungsgruppe Wald eine Waldschaden-Startsitzung mit den wichtigsten Akteuren durchführen. Die Einladung erfolgt durch den Kantonsforstingenieur. Ziel ist der Austausch von Informationen zur aktuellen Situation, zum Vorgehen, zu Unterstützungsmöglichkeiten etc.
Verantwortlich: Führungsgruppe Wald
definiert die Sortimente für Schadholz, das über die Vermarktungszentrale abgesetzt wird.
stellt die aktuelle Sortimentsliste allen Forstrevieren, Forstunternehmungen und Holzhandlungen zu, die das Schadholzüberangebot über die Vermarktungszentrale absetzen wollen.
Die Vermarktungszentrale (Leitung: Zürich Holz AG) definiert die zu rüstenden Holzsortimente, welche über sie vermarktet werden sollen.
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen das bei der Vermarktungszentrale gemeldete Holz am Markt.
orientiert die Führungsgruppe Wald periodisch über die via Vermarktungszentrale vermittelten Holzmengen und -sortimente.
Die von der Zürich Holz AG betreute Vermarktungszentrale vermittelt in Zusammenarbeit mit Forstunternehmungen und Holzhandlungen die von der Koordinationsstelle gemeldeten Schadholz-Übermengen.
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
beantragt beim Kantonsforstingenieur, Nasslager in Betrieb zu nehmen.
nimmt nach Vorliegen der notwendigen Bewilligungen bzw. Zustimmungen die erforderlichen Nasslager in Betrieb.
ist verantwortlich für Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung der Nasslager.
vermittelt sämtliches nassgelagertes Holz.
teilt der Führungsgruppe Wald und den Forstbetrieben die Inbetriebnahme neuer Nasslager mit und orientiert über aktuelle Holzlagerbestände auf bereits betriebenen Nasslagern.
Gute, momentan jedoch unverkäufliche Nadelholzsortimente sollen auf Nasslagern gelagert werden. Die Lager werden gestützt auf die Erhebungen der Koordinationsstelle in Betrieb genommen. Die Vermarktungszentrale sorgt für deren Aufbau, Betrieb, Rückbau und Abrechnung und vermittelt das nassgelagerte Holz. Die Inbetriebnahme erfolgt nach Vorliegen kantonaler/kommunaler Bewilligungen bzw. Zusagen. Die Abteilung Wald stellt der Vermarktungszentrale entsprechende Detailprojekte zur Verfügung (Übersichtskarte der Nasslagerstandorte, Fakten zu den Nasslagern)
Verantwortlich: Vermarktungszentrale
hält sich an die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03 Grundsätze der Schadensbewältigung) und beachtet Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase Organisation.
Eine erfolgreiche Schadensbehebung setzt eine sorgfältige Organisation (Phase 3) voraus. Von allen Akteuren wird zudem erwartet, dass sämtliche Arbeiten die Grundsätze der Schadensbewältigung (siehe 1.03) ausgerichtet werden. Hilfsmittel und Anordnungen gemäss Phase "Organisation" sollen konsequent genutzt bzw. berücksichtigt werden.
Verantwortlich: alle Akteure
wird von der Sektion Planung, Abteilung Wald über die Flächenschäden orientiert.
Das Schadholzmonitoring gibt einen Überblick über die aktuelle Einschätzung der Holzmenge und der Holzsortimente. Gleichzeitig braucht es verlässliche Angaben über Flächenschäden (Lage, Grösse). Die Flächenschäden können im Fomes erfasst werden (vgl. Benutzerhandbuch Kap. 2.6, S. 14)
Verantwortlich: Kantonsforstingenieur